Jubiläum: 50 Jahre POLYPLAN
Ihr Anfragekorb
PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH
Ihr kompetenter Partner für das richtige Werkzeug!
NavigationMENÜ   Deutsche Seite English site Romanian site 

Impressum / AGB

 

Die PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH, ist seit über 50 Jahren ein weltweit bekanntes Unternehmen auf dem Gebiet der Beton-Riss-Verpressung und der Werkzeuge für die Verarbeitung von Flüssigkunststoffen.

PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH bietet im Spezial-Katalog (Injektions-Programm) eine Vielzahl von mechanischen Artikeln für die komplette Injektion zum Füllen und Abdichten von Rissen in Beton oder Mauerwerk an. Durch unseren deutschen Produktionsstandort sind wir in der Lage schnell und unkompliziert Sonderanfertigungen für unsere Kunden nach individuellen Vorgaben zu liefern.

Der zweite Bereich des umfangreichen Lieferprogramms umfasst Werkzeuge für die Verarbeitung von Flüssigkunststoffen, wie z.B. Polyester, Epoxyd-, Polyurethan-, Acryl-Harz mit und ohne Glasfaser-Armierung für Formteile oder zum Beschichten.

Mit Werkzeugen und Zubehör der PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH werden z.B. Beschichtungen von Sport- und Werkhallen durchgeführt, deren Böden für den Schwerlast-Verkehr geeignet oder elektroleitend und abriebfest sein sollen.

Die PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH liefert somit ein breites Spektrum von mechanischen Werkzeugen und Zubehör in kürzester Zeit an Ihren Kunden aus vorwiegend eigener Herstellung.

Die PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH versendet weltweit und hat Handels-Vertretungen u.a. in Saudi-Arabien und Japan.
PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH
Riekbornweg 20
D-22457 Hamburg, Germany

Telefon: +49 40 559726 0
Telefax: +49 40 559726 65
E-Mail: ppw@polyplan.com

Geschäftsführer:
Hans-Jürgen Borowski, Imke Borowski-Baeyer

Handelsregister Amtsgericht Hamburg B 21823
UST-ID-Nr.: DE118589899

Rechtshinweis


Diese Informationen sind ein Service der PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH und dienen ausschließlich zur Information von Besuchern der PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH-Websites. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können weder die PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH noch Dritte die Haftung übernehmen. Haftungsansprüche gegen die PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Die PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH behält es sich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Für Internetseiten Dritter, auf welche die PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH durch Hyperlink verweist, tragen die jeweiligen Anbieter die Verantwortung. Die PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH ist nicht für den Inhalt solcher Seiten Dritter verantwortlich.

Des weiteren können die Web-Seiten der PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH ohne Wissen der zugehörigen Unternehmen von anderen Web-Seiten mittels Hyperlink angelinkt worden sein. Die PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH übernimmt keine Verantwortung für Darstellungen, Inhalt oder irgendeine Verbindung zu ihren Unternehmen in Web-Seiten Dritter.

Inhalt und Struktur der Web-Seite der PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH.

Alle Angaben gemäß TDG (Teledienstgesetz)

Juni 2002
AEO - AuthorisedEconomic Operator

AEO - AuthorisedEconomic Operator


Die Weltzollorganisation (WZO) wurde durch die steigende Globalisierung und damit verbundene Sicherheitslage dazu veranlasst, weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes, effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen mit einem sogenannten "Framework of Standard to Secure andFaciliate Global Trade" (SAFE) zu schaffen. Sicherheitspolitische Aspekte des SAFE wurden auf europäischer Ebene durch Sicherheitsänderungen im Zollkodex und in der Zollkodex-Durchführungsverordnung umgesetzt. Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO - AuthorisedEconomic Operator) stellt ein wesentliches Element des EU-Sicherheitskonzepts dar. Es handelt sich um einen zollrechtlichen Status für Unternehmen mit Blick auf deren Zuverlässigkeit und Sicherheit im internationalen Wirtschaftsverkehr.

Das AEO-Zertifikat


Wir - die PPW-Polyplan-Werkzeuge GmbH- haben den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO-C). Damit sind wir ein besonders zuverlässiger und vertrauenswürdiger Wirtschaftsbeteiligter, der anhand von Kriterien wie Einhaltung der Zoll- und Verfahrensvorschriften, einem ordnungsgemäßem Buchführungssystem und Zahlungsfähigkeit vom Zoll bewertet wurde. Um die Gültigkeit des AEO-C Zertifikats aufrecht zu erhalten, finden regelmäßige Überprüfungen (Monitoring) des Zolls statt.

Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte im internationalen Handel


Der AEO-Status ist ein international anerkanntes Gütesiegel, das uns im internationalen Handel als "zuverlässig" im internationalen Lieferkettenmanagement auszeichnet. Das Zertifikat AEO stellt somit ein Qualitätsmerkmal gegenüber unseren Kunden und anderen Geschäftspartnern. Der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten wird sich im Wirtschaftsleben zunehmend als Standard etablieren und es wird international operierenden Unternehmen ohne den AEO Status mittelfristig nicht mehr möglich sein, den Anforderungen des Managements der Lieferkette oder von Just-in-time-Lieferungen zu genügen.

Internationale Anerkennung


Das AEO-Zertifikat wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft anerkannt. Die Europäische Gemeinschaft (CE) befindet sich zurzeit mit mehreren Drittlandstaaten wie USA, China, Japan und der Schweiz in Verhandlungen über die gegenseitige Anerkennung von Industriepartnerschaftsprogrammen. Die Sicherheit in der internationalen Lieferkette wird hierdurch in wesentlichen Aspekten erhöht. Zertifizierte Wirtschaftsbeteiligte eines Abkommensstaates werden dann so behandelt werden, als ob sie im jeweiligen anderen Abkommensstaat über eine entsprechende Zertifizierung verfügen. Auf diese Weise können doppelte Warenkontrollen vermieden und ein störungsfreier Handel garantiert werden.

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

 

I. Abschluß und Inhalt des Vertrages


Für unsere Lieferungen und sonstigen Rechtsgeschäfte gelten allein die nachstehenden Bedingungen; alle anders lautenden Abmachungen, Ergänzungen, Zusicherungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Käufers werden von uns nicht anerkannt. Der Käufer akzeptiert unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, auch wenn sie von seinen üblichen Einkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichen.

Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit eines Vertrages.

II. Angebot


Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet werden. In diesem Fall sind wir nur einen Monat, gerechnet vom Datum des Angebotes, an dieses gebunden, soweit nicht ausdrücklich im Angebot eine andere Frist angegeben ist.

Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen, Preislisten sind annähernd, jedoch nur bestmöglich ermittelt und für uns unverbindlich.

III. Preise


Die Preise gelten ab Lager Hamburg ausschließlich Mehrwertsteuer. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Bei Preis- und Kostenerhöhungen jeder Art zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisberichtigung vorzunehmen.

IV. Lieferung


Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr über mit Ankunft des Fahrzeuges vor der Lieferanschrift zu ebener Erde bzw. an der Stelle, die mit dem Fahrzeug zumutbar ist. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten. Teillieferungen sind zulässig; sie gelten als selbständige Lieferung. Nimmt der Käufer die Ware nicht rechtzeitig ab oder hält er Abruftermine nicht ein, sind wir berechtigt, die fälligen Lieferungen ganz oder teilweise auf seine Rechnung und Gefahr auszuführen oder die Ware einzulagern und als geliefert in Rechnung zu stellen, vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten oder schließlich Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Betriebsstörungen durch Feuer, Streik, Aussperrung, Stilllegung, behördliche Maßnahmen, mangelnde Zufuhren sowie Fälle höherer Gewalt, welche die Lieferung verhindern oder erschweren, berechtigen uns nach Wahl entweder zum vollen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag oder einer entsprechend langen Verschiebung der Lieferung ohne Verpflichtung zum Schadensersatz. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen entbindet den Käufer nicht von der Abnahmeverpflichtung. Für einen eventuellen Verzugsschaden ist unsere Haftung auf 5 % vom Warenwert begrenzt. Die Ware reist branchenüblich verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Rücknahme und Vergütung von Verpackungsmaterial erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarungen. Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste und Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers zu seinen Lasten und für seine Rechnung.

V. Gewährleistung


Beanstandungen vom Umfang, Menge, Gewicht, Abmessungen, Festigkeit und Art der Lieferung sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft und vor Verwendung der Ware geltend zu machen. Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen den Käufer nicht, die Erfüllung eines ganzen Abschlusses abzulehnen. Mängelrügen müssen schriftlich und spezifiziert innerhalb von sieben Tagen nach Ankunft der Ware bei uns eingegangen sein. Rügen versteckter Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Ware geltend zu machen. Bei Mängeln an den gelieferten Waren haben wir die Wahl, den Preis zu mindern oder die Mängel zu beseitigen oder aber einwandfreien Ersatz zu leisten. Das Recht zur Ersatzlieferung steht uns auch dann zu, wenn Lieferung nicht sofort erfolgen kann. Für die Ersatzpflicht gilt der frühestens mögliche Liefertermin. Weitere Ansprüche des Käufers, aus welchem Rechtsgrunde auch immer, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind (Folgeschäden), sind ausgeschlossen.

Wir sind nicht verpflichtet, uns die Ersatzware anderweitig zu beschaffen. Unsere Gewährleistungspflicht ist im vollen Umfang ausgeschlossen, wenn mit der Verarbeitung oder Verwendung der Ware schon begonnen worden ist, wenn der Käufer selbst durch Dritte Reparaturen an unserer Ware versucht oder vorgenommen hat. Dasselbe gilt für Waren, welche der Käufer vor oder nach Erhebung der Mängelrügen veräußert hat. Bei Fabrikationsmängeln ist unsere Gewährleistung beschränkt auf die Gewährleistungspflicht unserer Lieferanten.

Durch Verhandlung über Beanstangungen verzichten wir nicht auf den Einwand, daß Mangel nicht vorliegt, daß wir zum Ersatz nicht verpflichtet sind oder daß die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.

VI. Rücksendung


Von uns gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10 % für anteilige Kosten gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Waren ist ausgeschlossen. Eine Gutschrift für zurückgesandte Waren mit einem Nettowarenwert geringer als 50 Euro kann nicht erfolgen.

VII. Zahlung


Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, sofort zahlbar, spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum. Die Zahlung hat spesenfrei zu erfolgen. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen wird 2 % Skonto gewährt, allerdings nur bei restloser Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen, auch derjenigen aus früheren Lieferungen. Für die Skontoerrechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatt, Fracht, usw. maßgebend. Nach Fälligkeit, d.h. spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum, ist die Forderung zu verzinsen mit 8 %. Weitergehende Ansprüche wegen Verzugsschadens bleiben unberührt. Als Eingangstag der Zahlung gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Konto. Schecks werden nur unter dem Vorbehalt richtiger Einlösung angenommen. Die Zahlungsverpflichtung besteht auch dann, wenn der Käufer Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen geltend macht. Die Gewährleistungspflicht nach V. setzt voraus, daß der Käufer bei Fälligkeit gezahlt hat. Aufrechnung und Geltendmachung eines Pfand- oder Zurückbehaltungsrechts sind ausgeschlossen.

VIII. Eigentumsvorbehalt


Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleiben die von uns im Rahmen der Geschäftsverbindung gelieferten Waren unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Käufer darf die gelieferten Waren und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr weiter veräußern. Er ist verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. Zur Abtretung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht befugt. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

Falls wir die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts oder aus anderen Gründen zurücknehmen, ist der Käufer zur spesenfreien Rückgabe verpflichtet; er haftet für einen etwaigen Minderwert. Wir sind berechtigt, diese Waren abzuholen, wenn wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware; Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers ist der Sitz unserer Firma. Gerichtsstand ist das für den Sitz unserer Firma zuständige Gericht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen der Haager Abkommen von 1964 über Kauf und Kaufabschluss sind ausgeschlossen.

X. Gültigkeit


Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Unsere aktuellen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GMBH
Hamburg-Germany
Änderungen vorbehalten.
08/2021

zurück nach oben

AEO - Authorised Economic Operator
AEO - Authorised Economic Operator


© PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH
Telefon: +49405597260  |  Telefax: +494055972665  |  E-Mail: ppw@polyplan.com
Technische Änderungen vorbehalten.