Jubiläum: 50 Jahre POLYPLAN
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PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH
Ihr kompetenter Partner für das richtige Werkzeug!
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Impressum / AGB

 

Die PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH, ist seit über 50 Jahren ein weltweit bekanntes Unternehmen auf dem Gebiet der Beton-Riss-Verpressung und der Werkzeuge für die Verarbeitung von Flüssigkunststoffen.

PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH bietet im Spezial-Katalog (Injektions-Programm) eine Vielzahl von mechanischen Artikeln für die komplette Injektion zum Füllen und Abdichten von Rissen in Beton oder Mauerwerk an. Durch unseren deutschen Produktionsstandort sind wir in der Lage schnell und unkompliziert Sonderanfertigungen für unsere Kunden nach individuellen Vorgaben zu liefern.

Der zweite Bereich des umfangreichen Lieferprogramms umfasst Werkzeuge für die Verarbeitung von Flüssigkunststoffen, wie z.B. Polyester, Epoxyd-, Polyurethan-, Acryl-Harz mit und ohne Glasfaser-Armierung für Formteile oder zum Beschichten.

Mit Werkzeugen und Zubehör der PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH werden z.B. Beschichtungen von Sport- und Werkhallen durchgeführt, deren Böden für den Schwerlast-Verkehr geeignet oder elektroleitend und abriebfest sein sollen.

Die PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH liefert somit ein breites Spektrum von mechanischen Werkzeugen und Zubehör in kürzester Zeit an Ihren Kunden aus vorwiegend eigener Herstellung.

Die PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH versendet weltweit und hat Handels-Vertretungen u.a. in Saudi-Arabien und Japan.
PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GmbH
Riekbornweg 20
D-22457 Hamburg, Germany

Telefon: +49 40 559726 0
Telefax: +49 40 559726 65
E-Mail: ppw@polyplan.com

Geschäftsführer:
Hans-Jürgen Borowski, Imke Borowski-Baeyer

Handelsregister Amtsgericht Hamburg B 21823
UST-ID-Nr.: DE118589899

Rechtshinweis


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Juni 2002
AEO - AuthorisedEconomic Operator

AEO - AuthorisedEconomic Operator


Die Weltzollorganisation (WZO) wurde durch die steigende Globalisierung und damit verbundene Sicherheitslage dazu veranlasst, weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes, effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen mit einem sogenannten "Framework of Standard to Secure andFaciliate Global Trade" (SAFE) zu schaffen. Sicherheitspolitische Aspekte des SAFE wurden auf europäischer Ebene durch Sicherheitsänderungen im Zollkodex und in der Zollkodex-Durchführungsverordnung umgesetzt. Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO - AuthorisedEconomic Operator) stellt ein wesentliches Element des EU-Sicherheitskonzepts dar. Es handelt sich um einen zollrechtlichen Status für Unternehmen mit Blick auf deren Zuverlässigkeit und Sicherheit im internationalen Wirtschaftsverkehr.

Das AEO-Zertifikat


Wir - die PPW-Polyplan-Werkzeuge GmbH- haben den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO-C). Damit sind wir ein besonders zuverlässiger und vertrauenswürdiger Wirtschaftsbeteiligter, der anhand von Kriterien wie Einhaltung der Zoll- und Verfahrensvorschriften, einem ordnungsgemäßem Buchführungssystem und Zahlungsfähigkeit vom Zoll bewertet wurde. Um die Gültigkeit des AEO-C Zertifikats aufrecht zu erhalten, finden regelmäßige Überprüfungen (Monitoring) des Zolls statt.

Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte im internationalen Handel


Der AEO-Status ist ein international anerkanntes Gütesiegel, das uns im internationalen Handel als "zuverlässig" im internationalen Lieferkettenmanagement auszeichnet. Das Zertifikat AEO stellt somit ein Qualitätsmerkmal gegenüber unseren Kunden und anderen Geschäftspartnern. Der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten wird sich im Wirtschaftsleben zunehmend als Standard etablieren und es wird international operierenden Unternehmen ohne den AEO Status mittelfristig nicht mehr möglich sein, den Anforderungen des Managements der Lieferkette oder von Just-in-time-Lieferungen zu genügen.

Internationale Anerkennung


Das AEO-Zertifikat wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft anerkannt. Die Europäische Gemeinschaft (CE) befindet sich zurzeit mit mehreren Drittlandstaaten wie USA, China, Japan und der Schweiz in Verhandlungen über die gegenseitige Anerkennung von Industriepartnerschaftsprogrammen. Die Sicherheit in der internationalen Lieferkette wird hierdurch in wesentlichen Aspekten erhöht. Zertifizierte Wirtschaftsbeteiligte eines Abkommensstaates werden dann so behandelt werden, als ob sie im jeweiligen anderen Abkommensstaat über eine entsprechende Zertifizierung verfügen. Auf diese Weise können doppelte Warenkontrollen vermieden und ein störungsfreier Handel garantiert werden.

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AEO - Authorised Economic Operator
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